Wie funktioniert der Rückersatz der Behandlungskosten bei Ihrer Krankenkasse?
Sie reichen die vor Beginn der Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung - versehen mit den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen - und der von Ihrer Therapeutin ausgestellten Honorarnote bei Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um
- Überweisung auf ein von Ihnen angegebenes Konto oder
- Postanweisung
des gemäß Kassentarif zum Kostenersatz gelangenden Betrages. Ihre Therapeutin berät Sie bezüglich der ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung rückerstattet.