Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihre Physiotherapeutin steht für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie ist Ihr Ansprechpartner in organisatorischen und fachlichen Fragen der Behandlung.
Mit ihr vereinbaren Sie die für Sie wichtigen Bereiche wie
Wohin? | -> Behandlungsziel |
Was? | -> Maßnahmen der Behandlung |
Wann? | -> Behandlungstermine |
Wie lange? | -> Behandlungsdauer |
Wie häufig? | -> Behandlungsfrequenz |
Bis wann? | -> Behandlungsumfang |
Wieviel? | -> Kosten der Behandlung |
2. Ihre Behandlung
Die Leistung Ihrer Physiotherapeutin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
- persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung
- behandlungsbezogene Administration
- für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie zB die Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
- Dokumentation
- Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelndem Arzt, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.
Mit Ihrer Unterschrift im Anschluss an eine Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostenübernahme durch Ihren Krankenversicherungsträger.
3. Grundsätze der Behandlung Ihrer Physiotherapeutin
- Gesetz -> Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinischen-technischen Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
- Wissenschaft -> Ihre Physiotherapeutin orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
- Selbstbestimmung -> Ihre Physiotherapeutin unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Physiotherapeutin abzusprechen.
- Verschwiegenheit -> Alle Informationen, die Sie Ihrer Physiotherapeutin geben unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Physiotherapeutin mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die aus gesetzlichen Gründen verpflichtende Dokumentation.
4. Dokumentation
Ihre Physiotherapeutin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum Ihrer Physiotherapeutin. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer Physiotherapeutin.